Elektronische Gesundheitskarte geht an den Start
Nach einigen Jahren der Vorbereitung und vielen Diskussionen ist es nun endlich soweit: Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte – kurz eGK – beginnt im Herbst. Zunächst werden bis Ende des Jahres rund zehn Prozent der BARMER GEK Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet. Wer als einer der ersten die neue Gesundheitskarte in den Händen halten möchte, bisher aber noch nicht angeschrieben wurde, kann seinen persönlichen Kartenantrag bei seiner Geschäftsstelle anfordern.
Bisherige Versichertenkarte bleibt gültig
Die eGK ist die Weiterentwicklung der bisherigen Versichertenkarte und soll diese in Zukunft ersetzen. In einer Übergangsphase behält allerdings jeder Versicherte seine „alte“ Versichertenkarte, bis bundesweit alle Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser mit neuen Kartenlesegeräten ausgestattet sind.
Sie bleibt also parallel zur neuen eGK gültig und sollte beim Arztbesuch immer dabei sein.
Bild einsenden oder hochladen
Zu Beginn verfügt die neue Gesundheitskarte über die Funktionen der „alten“ Versichertenkarte. Sie wird später Schritt für Schritt um viele zusätzliche Vorteile und freiwillige Anwendungen erweitert. Eine der offensichtlichsten Neuerungen ist das Foto des Versicherten auf der Vorderseite. Es beugt Missbrauch und Verwechslungen vor.
Die BARMER GEK bittet deshalb zunächst alle Versicherten, die bis Ende des Jahres die eGK bekommen sollen, um ein Foto. Zur Übermittlung des Fotos stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder das Foto direkt auf den Kartenantrag aufkleben und im Rückumschlag per Post zurückschicken, ein digitales Bild einfach im Internet hochladen oder mit dem Mobiltelefon per MMS* versenden.
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Für Kinder bis 10 Jahre gibt es die eGK mit dem „Gekki“. Ab 15 Jahre erhalten Versicherte die Karte mit persönlichem Passbild.
Neue Krankenversichertennummer und europaweiter Schutz
Mit der neuen eGK bekommt jeder Versicherte auch eine neue Krankenversichertennummer. Wie die Rentenversicherungsnummer bleibt sie ein Leben lang gleich, egal wo und wie man versichert ist. Sie ist zehnstellig und besteht aus Buchstaben und Zahlen. Anders als bei der Rentenversicherungsnummer lässt die Krankenversichertennummer jedoch keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit wird man in allen EU-Staaten und vielen weiteren europäischen Ländern im medizinischen Notfall behandelt.
Zukünftige Funktionen und Datenschutz
Die neue eGK ist technisch so ausgestattet, dass sie eine Vielzahl zukünftiger Anwendungen und Funktionen übernehmen kann. Dazu gehört auch die Speicherung von medizinischen Notfalldaten, Arztbriefen, Diagnosen und chronische Krankheiten, die im Ernstfall Leben retten können.
Ob und welche dieser Möglichkeiten man später einmal nutzt und wer diese einsehen darf, entscheidet jeder selbst. Denn so hilfreich medizinische Informationen auch sein können, der Schutz der persönlichen Daten steht bei der eGK immer an erster Stelle.
Ärzte können zum Beispiel erst dann auf die freiwilligen Anwendungen und Daten zugreifen, wenn sie sich zusätzlich mit einem Heilberufsausweis identifizieren und der Versicherte zustimmt
